ALLGEMEINES
- Die Anordnungen der Ausbildungsverantwortlichen (Betreuer:innen, Trainer:innen, Lehrer:innen) sind zu befolgen; die Schul-, Haus- und Internatsordnungen sind einzuhalten.
- Bei volljährigen Schüler:innen besteht Informationsberechtigung an Erziehungsberechtigte und Trainer:innen über Abwesenheiten und Leistungen in der Schule.
- Trainer:innen und Ausbildungsleiter:innen sind nach Akkordierung mit den Erziehungsberechtigten befugt, für Trainingslager und Wettkämpfe Abmeldungsanträge an die Schule zu richten.
Aufnahme, Weiterverbleib, Ausschluss
- Ein Anspruch auf Aufnahme bzw. Weiterverbleib im ÖLSZ Südstadt besteht nicht.
- Der Weiterverbleib ist jährlich im Juni online mittels „Jahresaufnahmevereinbarung“ zu melden.
- Sollten nach Ablauf eines Schuljahres die für den Weiterverbleib geforderten Leistungen nicht erbracht worden sein, wird der Aufnahme-Status im darauf folgenden Schuljahr nicht verlängert.
- Die ordentliche Führung des Wettkampfprotokolls ist Grundvoraussetzung einer aktiven Zusammenarbeit mit dem ÖLSZ Südstadt. Das Protokoll dient der Kontrolle der Wettkampftätigkeit sowie Beurteilung der Leistungsentwicklung und ist jeweils drei Tage nach dem Wettkampf in die Ergebnis-App einzutragen.
- Athlet:innen, die ihre Wettkampfberichte nicht eintragen, müssen bei der Weiterverbleibskonferenz mit einer negativen Beurteilung für eine weitere Zusammenarbeit rechnen.
- Bei wiederholter Nichtbefolgung und Disziplinlosigkeit bzw. bei Verstößen gegen das Alkohol-, Drogen- und Nikotinverbot (betrifft auch nikotinhaltige und stimulierende Substanzen sowie Doping) und gegen die Regeln des koedukativ geführten Internats, bei Missachtung des Verhaltenskodex zum Umgang mit Gewalt, Mobbing und sexualisierten Übergriffen sowie bei Diebstahl oder anderen strafbaren Handlungen muss mit dem Ausschluss aus dem ÖLSZ-Südstadt – auch während des Schuljahres – gerechnet werden.
- Die Verwendung pornographischer Medien aller Art ist im ÖLSZ-Südstadt verboten und führt bei Missachtung zum Ausschluss.
Corporate Identity
ÖLSZ-Athlet:innen sind zum Ankauf einer ÖLSZ-Sportbekleidung verpflichtet (geförderter Unkostenbeitrag: rund € 40,–). Weiters müssen Südstadt-Aufkleber auf Wettkampf-Dressen und Trainingsanzügen während des Wettkampfs sowie bei offiziellen Veranstaltungen angebracht werden – sofern Sponsorenverträge und Bekleidungsmöglichkeiten dies zulassen.
Fotos, Filmaufnahmen
Die während der gesamten ÖLSZ-Zugehörigkeit entstandenen Foto- und Filmaufnahmen der Athlet:innen werden dem ÖLSZ während und nach der Ausbildung unentgeltlich zur Verfügung gestellt – sofern über die entsprechenden Rechte verfügt wird.
EDV-Passus
Es wird zugestimmt, dass pädagogischen Betreuer:innen und Lehrer:innen bei Verdacht auf pornografische, unethische oder kriminelle Inhalte die Durchsicht von Computerinhalten gewährt wird.
LSA-Untersuchungen
Die Sportler:innen verpflichten sich, an allen im Zusammenhang mit der sportlichen Entwicklung erforderlichen und vorgeschriebenen Untersuchungsmaßnahmen teilzunehmen. Die sportmedizinischen Check-Ups sind jeweils bis Anfang Dezember, die sportmotorischen Untersuchungen im Herbst und im Frühjahr des laufenden Schuljahres im LSA zu absolvieren (siehe auch Athletenbetreuung).
ÖLSZ-Kosten
- Für die Inanspruchnahme der ÖLSZ-Leistungen ist ein geförderter Jahresbeitrag, zahlbar in monatlichen Tarifen (siehe Internat/Kosten) zu leisten. Abmeldungen sind nur per Semesterende möglich.
- Halbinterne und interne Schüler:innen haben zusätzlich zu den monatlichen Internatskosten einen Kopierkostenbeitrag von € 25,- pro Schuljahr zu entrichten.
- Die ÖLSZ-Kosten werden monatlich (zehnmal im Jahr) per Abbuchungsauftrag eingezogen.