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Überblick

Die BSO-Unfall-Ver­si­che­rung deckt Behand­lungs- und Heil­kosten (MRT, Arzt, Physio…) bis € 1000,– pro Unfall ab (€ 50,– Selbst­behalt) und wird bei Auf­nahme für alle ÖLSZ-Sport­ler:innen auto­matisch vom ÖLSZ bei voller Kosten­über­nahme abge­schlossen.

Für Sport­ler:innen (interne und halb­interne), die vor Juni 2019 ins ÖLSZ einge­stiegen sind, wurde als Erwei­terung des Inter­nats­ange­bots die MERKUR-Sonder­klasse-Ver­sicherung (zur Deckung von OP-Kosten) abge­schlos­sen. Diese Versiche­rungs­variante wird per August 2023 beendet.

Die neue UNIQA-Kollektiv-Unfall-Ver­sicherung (sie ersetzt seit Sep­tember 2019 die MERKUR-Ver­sicherung) deckt OP-Kosten sowie wei­tere Arzt- und Heil­kosten bis zu € 4.000,– ab und wird für interne und halb­interne Sport­ler:innen jeweils ab Okto­ber als Erwei­te­rung des Inter­nats­ange­bots abge­schlossen und bezahlt. Zusätz­lich über­nimmt das ÖLSZ diese Ver­siche­rungs­kosten auch für die jeweils ab Oktober aktu­ellen Sport­ler:innen des Talents-Project-Team.

Diese Versi­che­rung kann auch von Sport­ler:innen mit dem ÖLSZ-Status „Basis“ oder „Nach­mit­tags-Betreuung“ zusätz­lich abge­schlossen werden (Kosten: € 120,– pro Jahr). Dies­be­züglich werden die Eltern Mitte Sep­tem­ber per Mail über die Möglich­keit und Vorgangs­weise des Versiche­rungs­ab­schlusses infor­miert. Anmelde­schluss ist Ende September.

Held & Held Versicherungsmakler

1. BSO-Kollektiv­unfall-Ver­sicherung

(vom ÖLSZ ver­sichert sind alle ÖLSZ-Sport­ler:innen im Zeit­raum 1. Okto­ber bis 30. September)

Abwicklung nach einem Unfall:

  1. Ärzt­liche Diagnose ein­holen und sich einen Befund und ev. Über­wei­sungen geben lassen.
  2. Folge­unter­suchungen oder Thera­pien laut Über­weisung (z. B. MR bei Dr. Schamp-Hertling) durch­führen. Arzt-Rech­nungen und ev. Therapie­kosten sind vorab selbst zu bezahlen und werden im An­schluss bei der Ver­si­che­rung ein­gereicht.
  3. Zunächst die Rech­nungen an die ÖGK (ehe­malige Gebiets­kran­ken­kasse) schicken, verbunden mit der Bitte um Zusendung einer Kosten­ersatz-Bestä­tigung.
  4. Schadens­meldung (Formular BSO-Unfall-Schaden­meldung) aus­füllen und im ÖLSZ abstem­peln lassen.
  5. Schadens­meldung, Diagnose (Über­weisung), bezahlte Rech­nungen sowie das ÖGK-Antwort­schreiben an die Firma HELD schicken! (Kontakt: Held & Held Ver­si­che­rungs­makler, Haupt­straße 25, 2353 Guntramsdorf, office@diehelden.at)
  6. Die verblei­benden Kosten werden bis zu € 1.000,– von der BSO-Versi­che­rung über­nommen und an den Versi­cherten über­wiesen (Selbst­behalt € 50,–)
Die Versi­cherung deckt Kosten infolge eines Unfalls bei der Aus­übung des gemel­deten Vereins­sportes ab.

Kooperations­ver­ein­barung für MRT:

Für MRT-Unter­suchungen traf das ÖLSZ eine Koope­ra­tions­ver­einbarung mit der Diagnose­praxis Dr. Schamp-Hertling: Unsere Sport­ler:innen erhalten bevor­zugt Termine, in drin­genden Fällen sofort, auch am Wochen­ende und/oder nach 18:00 Uhr!

Kontakt:

Diagnosepraxis Dr. Med. Univ. Stephan Schamp-Hertling
Leopold-Schäftner-Gasse 6, 2380 Perchtoldsdorf
Tel: +43/1/8651953, www.diagnosepraxis.at                

Kosten­ersatz der Versi­che­rungs­variante „Standard-Vereine“:

  • Unfall­kosten (Heil-, Bergungs- und Rück­hol­kosten) bis € 1.000,– (Selbst­behalt € 50,–)
  • Kosmetische Opera­tion (aus­ge­nommen Zahn­ersatz) bis € 10.000,–
  • Rehab-Pauschale € 300,–
  • Tod durch Unfall € 3.640,–
  • Dauernde Inva­li­dität bis € 72.680,–

Vertrags-Auszug:
Umfang der Versiche­rung:
Die Versi­che­rung umfasst Unfälle, von welchen die ver­si­cherten Mit­glieder bei der Aus­übung ihres Vereins­sportes, bei der Teil­nahme an Ver­an­stal­tungen des zustän­digen Dach- oder Fach­verbandes, der BSO, des ÖOC, der ÖSH, des eigenen Vereines oder anderer gleich­arti­ger Vereine betroffen sind.
Unter die Versi­cherung fallen auch Unfälle der ver­si­cherten Mitglieder

  • bei Vereins­ver­sammlungen, Fest­lich­keiten und ähn­lichen Veran­stal­tungen, an denen auf Ver­an­lassung des Vereines teil­genommen wird.
  • bei im Auftrag des Vereines ver­rich­teten Be­sor­gungen
  • Unfälle auf dem direkten Wege zu und von der ver­si­cherten Betäti­gung sind ein­ge­schlossen. Der Versi­che­rungs­schutz ent­fällt jedoch, wenn dieser Weg ohne Zusam­men­hang mit der ver­si­cherten Betäti­gung unter­brochen oder ver­längert wird, es sei denn, dass die Unter­brechung durch ein Gebot der Mensch­lich­keit ver­an­lasst wurde.

2. UNIQA-Kollektiv-UNFALL-Ver­sicherung

Vom ÖLSZ ver­sichert sind interne, halb­interne und Project-Team-Sport­ler:innen (seit Oktober 2019). Für externe Sport­ler:innen gilt ein Kol­lektiv-An­gebot (Jahres­prämie € 120,–, Anmeldung unter office@oelsz.at) bis spätestens 20.September des laufenden Jahres.
Die Ver­si­che­rung bietet lücken­losen Schutz bei Privat- und Sport-Unfällen und gilt jeweils von 1.Oktober bis 30. September!

Der Versi­che­rungs­umfang umfasst:

  • Deckung der unfall­be­dingten Behand­lungs­kosten (Unfall­kosten) bis zu € 4.000,– je Unfall
  • statio­näre Behand­lungen nach Unfall im Kran­ken­haus auf Son­der­klasse bei freier Wahl des behan­deln­den Arztes (die Gesamt-Lei­stung der Unfall­kosten ist mit € 4.000,– je Unfall limi­tiert).
  • Die Maxi­mal­lei­stung für blei­bende Inva­li­dität beträgt € 280.000,–
Daniel Graßmück

Daniel Graßmück

Trainer